AGB`s 

Geltung

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Klara Steinwender  (Infolge Fotograf genannt) durch geführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.5. zum Beispiel im Falle einer kurzfristigen Erkrankung eines
Teammitglieds – im Rahmen der Erbringung der eigenen Leistung auch (dem fachlichen Können nach
mindestens gleichwertiger) Dritter bedienen. 

2. Auftragsproduktionen, Vertragsschluss und Vertragsinhalt
2.1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten
hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche
Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn der Fotograf das Angebot des Kunden ausdrücklich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Vereinbarung von Terminen für das Shooting) annimmt.
2.2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
2.3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
2.4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
2.5. Der Kunde hat zudem keinen Anspruch auf Überlassung von Speicherkarten, Vorlagen oder sonstiger Ausgangsprodukte wie beispielsweise Rohfilmdaten, RAWFormat-
Bilder 

3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
3.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
3.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke des Urheberrechtsgesetz handelt.
3.3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3.4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
3.5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial. 

Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen des Fotografens Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist der Fotograf für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, den Fotograf durchführen muss, um den Vertragszweck zu erfüllen.
4.2. Die vom Fotografen erstellten Fotografien unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Urheberin sind (und bleiben) die ausführenden Fotografen persönlich. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein dem Fotograf im Einzelfall gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten. 4.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt der Fotograf im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk ein. Es ist dem Kunden hiernach gestattet, die Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und/ oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit die jeweilige Weiter- oder Wiedergabe der Vervielfältigungen an Dritte (z.B. Familienmitglieder) unentgeltlich erfolgt. Eine Weitergabe zur
freiberuflichen und/oder gewerblichen Nutzung durch den Dritten bleibt ohne gesonderte Zustimmung des Fotografen ausgeschlossen.

4.4. Im Falle einer Verwertung durch den Kunden ist auf die ausführenden Fotografen hinzuweisen (Klara Steinwender Eichenweg 31 8042 Graz www.klarastein.com) Der Kunde darf zudem etwaige den Fotograf selbst eingefügte Hinweise auf deren
Urheberschaft ohne Zustimmung von Fotogafen nicht ändern oder verfälschen. Der Kunde versieht im Falle zulässigerweise erfolgten Verwertung, Veränderung oder Verbindung von
Werken in zumutbarem Umfang das neu entstandene Werk mit Hinweisen auf die Urheberschaft von dem Fotografen.
4.5. Der Erwerb eines jeden Nutzungsrechts durch den Kunden und/oder des Eigentums an Waren (z.B. gedruckten Bildern, DVDs) steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
4.6. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde kein Nutzungsrecht an Rohmaterialien wie bspw. RAW-Files. 

4.7. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
4.8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. 

5. Haftung
5.1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten
Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
5.2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
5.3. Der Fotograf übernimmt keine Haftung und Schadensersatzansprüche wegen Ausfall und oder
Abbruch einer Veranstaltung (schlechtes Wetter, Bombendrohung etc.), auch nicht wegen technischen Ausfällen, insbesondere an Stromaggregaten und allen angemieteten Ausstattungen.
5.4. Der Fotograf übernimmt keine Personenhaftung der Mitwirkenden (Models, Make.up Artist, Assistent etc.) auf den Fotoshootings. Der Kunde ist für jegliche Personenhaftung verantwortlich. 

6. Honorare
6.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
6.3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6.4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung
fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechenddem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
6.5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6.6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Darüber hinaus können Gegenforderungen die umstritten sind, über die aber bald entschieden werden soll, auch verrechnet werden. 

7. Rückgabe des Bildmaterials
7.1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
7.2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder
die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
7.3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
7.4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. 

8.Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
8.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.
übliche Nutzungshonorar zu zahlen. 

9. Allgemeines
9.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.2. Nebenarbeiten zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
9.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
9.5. Stornokonditionen: bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin: 35 %, weniger als 30 Tage: 50 %, 2 Wochen vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. 

10. Widerrufsrecht für Verbraucher und Muster-Widerrufsformular
Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Wege des Fernabsatzes geschlossenen und bestellen Sie – was üblicherweise der Fall sein dürfte – unsere Leistungen als Verbraucher ,so gilt zu Ihren Gunsten das Folgende: 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
10.1. im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder im Falle eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses;
10.2. im Falle eines Kaufvertrags über eine einzelne Ware, die in einer einzelnen Lieferung versandt werden kann, vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
10. 3. im Falle eines Kaufvertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
10.4. im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat und
10.5. im Falle eines Kaufvertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Klara Stein Photography, Eichenweg 31 8042 Graz, Österreich, email: officeklarastein@gmail.com)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie im Falle eines Dienstleistungsvertrages verlangt, dass die Dienstleistungen 

während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie
1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und 

2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren. 

Ausschluss der Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine
individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
2. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder
3. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen. 

§ 3 c Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)

An Klara Stein Photography, Eichenweg 31, 80 42 Graz,  Österreich, email: officeklarastein@gmail.com 


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
(*) Unzutreffendes streichen. 

11. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden, Beistellungen, Ansprechpartner für
den Fotografen, Versicherungen
11.1 Der Kunde unterstützt die Arbeiten von den Fotografen in angemessener Weise. Insbesondere stellt der Kunde, soweit er zur Erreichung des Vertragszwecks zur Beistellung von 

Informationen, Daten und/oder Rohmaterialien (z.B. eigene ältere Fotografien von Großeltern oder
Kindheitsbilder zur Nachbearbeitung für ein Hochzeitsalbum) verpflichtet ist, den Fotografen sämtliche für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie etwaig beizustellendes Text-, Bild- und Tonmaterial in branchenüblicher Qualität rechtzeitig zur Verfügung. Weitergehende individualvertragliche 

Regelungen bleiben unberührt.
11.2. Der Kunde ist den Fotografen zum Ersatz des aus der Verletzung der Mitwirkungs- oder
Beistellungspflicht nach Absatz 1 entstehenden Schadens verpflichtet. Ein Zeitplan wird erforderlichenfalls angepasst. den Fotografen wird dem Kunden – soweit der Vertragszweck noch erreichbar ist – dann eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungs- oder Beistellungspflichten setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder soweit eine solche nach vorstehendem Satz entbehrlich ist, darf den Fotografen vom Vertrag zurücktreten und neben Schadensersatz eine Vergütung verlangen, die den bisher erbrachten Leistungen entspricht.
11.3 Der Kunde ist informiert, dass die an den Fotografen im Rahmen der Vertragserfüllung übergebenen Sachen und/oder Daten seitens den Fotografen nicht gesondert versichert sind. Es obliegt daher dem Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der an den Fotografen übergebenen Sachen und Daten Sorge zu tragen. 

12. Nebenpflichten wie Verhaltens- und Rücksichtnahmepflichten des Kunden
12.11 Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen des Fotografen nicht rechtsmissbräuchlich
oder in sittenwidriger Weise zu nutzen, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen sowie die Rechte
Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Kunden ein:
1. Der Kunde stellt sicher, dass die durch ihn an den Fotografen übergebene Daten nicht gegen Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte verstoßen. Der Kunde unterlässt die Übermittlung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
2. Der Kunde stellt im Falle des Einsatzes seiner Vorlagen, Grafiken, Skripten und Programme auf dem Computersystem der den Fotografen sicher, dass diese nicht mit Fehlern (z.B. Viren)
behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch den Fotografen zu stören oder vereiteln. Dies gilt auch für Leistungen von den Fotografen gegenüber Dritten.
3. Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.
12.2 Stellt der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zur Verfügung, welche mit Rechten Dritter belastet sein können, so gewährleistet er gegenüber den Fotografen, alle notwendigen Rechte eingeholt zu haben.
12.3 Im Fall eines Pflichtverstoßes des Kunden gemäß Absatz 1 oder 2 ist den Fotografen neben sonstiger gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Wahl von den Fotografen gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend aus dem Projekt herauszunehmen (bspw. beigestellte Inhalte trotz Anweisung des Kunden nicht in ein Hochzeitsalbum zu integrieren). Das gleiche gilt, wenn den Fotografen von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Kunde unter Verstoß gegen die in Absatz 1 und 2 enthaltenen Pflichten Inhalte beisteuert, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist. 

13 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
13.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen mindestens der Vereinbarung per Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). 

13.2 Ist für die Leistungserbringung seitens des Fotografens die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung durch den Fotografen. 

13.3 Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden oder
b) unzureichenden Beistellungen des Kunden verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend.
13.4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientierten, ihre Gültigkeit. 

14. Vergütungsanpassung bei nachträglicher Änderung des Leistungsumfangs, Mehrarbeit 14.1. Einigen sich die Parteien auf nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, so hat der Fotograf das Recht zur Vergütungsanpassung. Die Anpassung der Vergütung orientiert sich an der kalkulatorischen Grundlage der bereits vereinbarten Vergütungsregelung. 

14.2. Die Parteien können unbeschadet des Rechts des Fotografen nach Absatz 1 bereits bei Einigung über die Durchführung einer nachträglichen Änderung des Leistungsumfangs sowie die Auswirkungen auf die Vergütungshöhe und die vereinbarten Fristen regeln. 

14.3 Mehrarbeit wird mit 110,00€ (inkl MwSt) je angefangene weiteren Stunde für das tätige Team berechnet. 

15. Preise, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten
15.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Es gelten im Rahmen von Shootings, soweit nicht anders vereinbart, folgende Fälligkeiten als vereinbart:
50% nach Auftragserteilung und 100% vor Übersendung der Onlinegalerie im Web und entsprechender Abnahme der Aufnahmen durch den Kunden.
15.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
15.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Fotograf über den Betrag verfügen kann.
15.3 Unsere Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise, d.h. inklusive Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt.